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veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1981 Teil II Nr. 29, Seite 665 f.
Gesetz zur Ausführung Vom 20. Juli 1981
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Erster Teil in Verwaltungssachen im Ausland
§ 1 Die Aufgaben der zentralen Behörde (Artikel 2 des Übereinkommens) nehmen die von den Landesregierungen bestimmten Stellen wahr. Jedes Land kann nur eine zentrale Behörde einrichten.
§ 2 Eine förmliche Zustellung nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens ist nur zulässig, wenn das zuzustellende Schriftstück in deutscher Sprache abgefaßt oder in diese Sprache übersetzt ist.
§ 3 Soll nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 2 des Übereinkommens ein ausländi-
§ 4 |
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(1) |
Die zentrale Behörde kann das ausländische Schriftstück durch die Post mit Post- |
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(2) |
Die §§ 3 und 7 des Verwaltungszustellungsgesetzes finden Anwendung. |
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§ 5 Das Zustellungszeugnis (Artikel 8 Abs. 1 des Übereinkommens) erteilt im Falle des § 4 die zentrale Behörde.
§6 Eine Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertreter (Artikel 10 des Übereinkommens) ist nur zulässig, wenn das Schriftstück einem Angehörigen des Absendestaates zuzustellen ist. Eine Zustellung nach Artikel 11 des Übereinkommens findet nicht statt.
Zweiter Teil
§7 Die Aufgaben der zentralen Behörde (Artikel 2 des Übereinkommens) nehmen die von den Landesregierungen bestimmten Stellen wahr. Jedes Land kann nur eine zentrale Behörde einrichten.
§8 Die zentrale Behörde kann der Entgegennahme eines Amtshilfeersuchens widersprechen, wenn es weder in deutscher Sprache abgefaßt noch von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet ist.
Dritter Teil
§9 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
§10 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 20. Juli 1981
Der Bundespräsident Der Bundeskanzler Schmidt Der Bundesminister des Innern Baum Der Bundesminister des Auswärtigen Genscher Der Bundesminister der Justiz Schmude |
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